Als
freier Mitarbeiter (engl. Freelancer) wird eine Person bezeichnet, die für
ein Unternehmen Aufträge ausführt, ohne dabei
wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert
zu sein.
"Freier Mitarbeiter"
ist nicht gleichbedeutend mit "Freiberufler".
Die Bezeichnung "Freier Mitarbeiter" bezieht
sich nur auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses
(meist in Abgrenzung zum Arbeitnehmer), besagt aber
nichts über den ausgeübten Beruf. Die Bezeichnung
"Freiberufler" bezieht sich hingegen immer
auf Angehörige ganz bestimmter Berufe, nämlich
der Freiberufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte,
Steuerberater usw.), sie sagt nichts über die Art
des Beschäftigungsverhältnisses (ein Freiberufler
kann auch weisungsgebundener Arbeitnehmer sein).
Freie Mitarbeiter sind oft hoch
qualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert
(z. B. als Programmierer, Journalisten, Lektoren, Museums-Kuratoren,
Musiker, Dozenten). Kennzeichnend für einen freien
Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit.
Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen
relativ frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher
oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers
direkt unterworfen. Er ist gewöhnlich nicht in
die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert.
Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler
oder Gewerbetreibender sein. Ein Angestellter eines
Unternehmen kann freier Mitarbeiter bei einem anderen
Unternehmen sein. Es gibt keine festen Arbeitszeiten
und keine Absicherung bei Krankheit oder Urlaub. In
der Regel wird jedoch entweder eine Zeit hinsichtlich
der zu arbeitenden Stunden oder hinsichtlich des abzuliefernden
Ergebnisses vertraglich vereinbart. Diese Verträge
sind daher meist befristet.
Im Gegensatz zu Angestellten,
bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch
die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie
Mitarbeiter ausschließlich ein vertraglich vereinbartes
Entgelt (je nach Arbeitsgebiet auch Honorar oder Gage
genannt). Von diesem Entgelt muss er alle eigenen Kosten
(Steuern, Versicherung, Nebenkosten) selbst tragen.
Freie Mitarbeiter können
stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines
Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel
durch einen Honorar- oder Dienstvertrag geregelt, letzteres
durch einen Werkvertrag.
|